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Leistungsanbieter

Die Wohnraumhilfe Bad Hersfeld e.V. wurde im Jahre 1993 als Verein von engagierten Hersfelder Bürgern, die überwiegend hauptberuflich im sozialen Bereich tätig waren, gegründet. Ziel war es, wohnungslose und wohnsitzlose Menschen in eine Wohnung zu vermitteln und ihnen ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Zunächst übernahmen die Mitglieder des Vereines die Betreuung ehrenamtlich. Ab April 1996 wurde eine Sozialarbeiterin beschäftigt. Der Verein erwarb in dieser Zeit ein Haus und richtete dort ein Büro sowie Wohnungen zur sofortigen Aufnahme ein.

 

Seit dem 01.12.1998 sind wir, die Wohnraumhilfe Bad Hersfeld e.V., als offizieller Träger des Betreuten Wohnens für wohnsitzlose/wohnungslose Menschen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg tätig. Bei dieser Personengruppe handelt es sich um Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese nicht aus eigener Kraft überwinden können. Diese Aufgabe nehmen wir bis heute wahr.

Einige Personen des Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII haben den Wunsch geäußert, dass sie auch nach Beendigung der Maßnahme, i.d.R. 2 Jahre, weiterhin von uns betreut werden möchten. Sie sind dem Personenkreis der wesentlich seelischen Behinderten nach § 99 SGB IX zuzuordnen und wurden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX § 113 i.V.m. der Eingliederungshilfe-VO geleistet. Durch den Prozess der Wohnungssuche und -findung, ist ein Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeiter*innen unseres Vereins entstanden, sodass die weitere Betreuung auch durch diese erfolgen sollte.

 

Nachdem wir mit der Betreuung vorgenannter Menschen im Rahmen des § 99 SGB IX begonnen hatten, wurden wir gezielt von Kliniken, stationären Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten und gesetzlichen Betreuern*innen gefragt, ob wir Betreuungen von Personen übernehmen, die neben ihren psychischen Problemen, verbunden mit einer Suchtproblematik, Konflikte im Wohnbereich haben. 

Für diesen Personenkreis gab es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bisher keine Betreuungsmöglichkeit. Bei Wohnungsverlust ist eine Aufnahme in unsere Übergangswohnung möglich. 

 

Aktuell stellen wir fest, dass die Wohnungslosigkeit und der Hilfebedarf für Menschen unter 25 Jahren zunimmt.

 

Wir sind Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband-Landesverband Hessen.

 

Mit verschiedenen Trägern und Leistungserbringern stehen wir im regelmäßigen Austausch über die gemeinsamen Bedürfnisse und Herausforderungen von Klienten und dem fehlenden bzw. nicht ausreichenden Angebot im Kreis Bad Hersfeld-Rotenburg und versuchen gemeinsam, z.B. über Veranstaltungen, wie z.B. den Tag der Wohnungslosen oder die gezielte, einzelne Teilnahme an entscheidenden Gremien dem entgegenzuwirken oder mit zuständigen Stellen etwas zu verändern.