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Der Paritätische

 
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Wohnungslosenhilfe,
Betreutes Wohnen, Beratung,
Betreuung und Begleitung

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Rahmenbedingungen

Grundsätzlich dienen die Wohnungen nur zum Übergang bis eine eigene Wohnung angemietet werden kann. Für das Jobcenter erhält jeder Klient eine zweckgebundene Aufnahmevereinbarung, in der auch festgehalten ist, dass der Klient aktiv eine Wohnung suchen muss und er sich damit einverstanden erklärt, dass die Miete vom Job-Center direkt an die Wohnraumhilfe überwiesen wird. Da die Anfragen auf die Zimmer im Moment sehr erhöht sind, können wir zurzeit nur Klienten aufnehmen, die den Bedarf des betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII oder § 113 SGB IX für sich sehen.

 

In allen Wohnungen findet ein Trainingswohnen statt. Das Trainingswohnen soll dazu dienen, die Menschen für das Wohnen (wieder) fit zu machen und so den künftigen Wohnraum zu erhalten und weiterer Obdachlosigkeit vorzubeugen. Dazu gehört Sauberkeit und Ordnung, Rechte und Pflichten eines Mieters, sowie ein Rücksichtsvolles Miteinander, Bewusstsein für Energiekosten und annehmbares Sozialverhalten. Weiterhin sollte der Wille da sein eine eventuell vorliegende Suchtproblematik zu beheben. Es finden regelmäßig WG-Gespräche statt, in denen ein Putzplan erstellt und die Woche reflektiert wird. Der individuelle Unterstützungsbedarf des Einzelnen wird im Betreuten Wohnen erarbeitet.

 

Zum Betreuten Wohnen erhält jeder Klient einen Betreuungsvertrag, in dem seine Rechte und Pflichten (z.b. Mitwirkungspflicht, Einhaltung der Hausordnung) niedergeschrieben ist. Das Bewohnen der Wohnungen unterliegt zunächst einer Frist von drei Monaten. Wenn der Klient sich an die obengenannten Rahmenbedingungen hält, kann er eine Verlängerung über weitere drei Monate erhalten. Dies wird gemeinsam im Team entschieden.