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Der Paritätische

 
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Wohnungslosenhilfe,
Betreutes Wohnen, Beratung,
Betreuung und Begleitung

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Ambulant Betreutes Wohnen

Wir bieten betreutes Wohnen an.

 
1. § 67 SGB XII

Diese Hilfe ist für Menschen in und mit sozialen Schwierigkeiten insbesondere, wohnungslose Menschen

 

Wer kann dies erhalten?

  • Menschen bei denen ein besonderes Lebensverhältnis vorliegt, das mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist, die dies nicht aus eigener Kraft bewältigen können.

 

2. § 113 SGB IX

wesentlich seelische Behinderungen , Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.

 

Wer kann dies erhalten?

  • Menschen bei denen eine seelische Behinderung (psychische Einschränkung) diagnostiziert ist, oder von einer solchen bedroht ist.

  • Menschen bei denen eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt.

 

3. § 113 SGB IX

Körper- und Sinnesbehinderung

 

Wer kann dies erhalten?

  • Menschen bei denen eine Körperbehinderung oder eine Sinnesbehinderung vorliegt.

 

Bei mehrfach Belastungen wird geprüft welche Einschränkung vorrangig ist. Bei allen Rahmenbedingungen wird der individuelle Bedarf ermittelt und das Betreute Wohnen entsprechend angepasst.